Bahnhofstrasse 6 (FHNW, Hochschule für Wirtschaft), 5210 Windisch
22.10.2027
15 Monate
CHF 7 900
CAS
15
Machen Sie die Einwohnerdienste zur starken Visitenkarte Ihrer Gemeinde. Im CAS Fachkompetenz Einwohnerdienste erweitern Sie Ihr Wissen, vertiefen Ihre Fachkenntnisse und stärken Ihre Handlungssicherheit im Berufsalltag für den professionellen Auftritt an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bevölkerung.
Ziele und Nutzen
Die Einwohnerdienste sind das Gesicht jeder Gemeindeverwaltung – sie stehen im direkten Kontakt mit der Bevölkerung und prägen den ersten Eindruck. Mit dieser Weiterbildung stärken Sie Ihre Handlungssicherheit, Ihre Professionalität und Ihre Ausstrahlung als kompetenter Ansprechpartner:in im Kontakt mit der Bevölkerung.
Wer sie professionell, effizient und bürgernah gestaltet, leistet einen entscheidenden Beitrag zur Qualität des Service Public.
Sie lernen, wie Sie den Leistungsauftrag Ihrer Verwaltungseinheit effizient erfüllen – auch vor dem Hintergrund steigender Anforderungen: gesetzliche Rahmenbedingungen verändern sich laufend, die Erwartungen an Kosteneffizienz steigen und die Kundenbetreuung wird komplexer durch kulturelle und soziale Vielfalt. Das CAS unterstützt Sie dabei, diesen Herausforderungen mit aktuellem Fachwissen und praxisnahen Lösungen zu begegnen.
Inhalt
Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und umfasst vier thematische Blöcke: Einführung und Grundlagen, Einwohnerkontrolle, Zivilstandeswesen sowie Asyl- und Ausländerrecht. Alle Inhalte sind praxisorientiert gestaltet und beziehen sich auf die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen im Kanton Aargau.
Im Unterricht profitieren Sie von Fallbeispielen, Gruppenarbeiten und Diskussionen – geleitet von erfahrenen Dozierenden aus Verwaltung, Recht und Praxis. Zwischen den Präsenzphasen vertiefen Sie das Gelernte im begleiteten Selbststudium. Das CAS ist berufsbegleitend konzipiert und besteht aus fünf Modulen.
Voraussetzungen
Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an Fachpersonen mit einem Tertiär-Abschluss einer Hochschule (Universitäten/ETH, Pädagogische Hochschulen oder Fachhochschulen) oder einer höheren Berufsbildung (Eidg. Höhere Fachprüfung, Eidg. Berufsprüfungen oder Höhere Fachschulen) und einschlägiger Berufspraxis von mindestens zwei Jahren nach Abschluss.
Interessent:innen mit einer beruflichen Grundausbildung (Eidgenössisches Berufsattest EBA, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ) können aufgenommen werden, wenn sie einschlägige Berufserfahrung, Leitungserfahrung sowie sonstige Qualifikationen mitbringen.
Interessierte Personen können bei freien Programmplätzen ohne Zulassungsbedingungen als Fachhörerin/Fachhörer zugelassen werden.
Vanessa Mikes
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