Gepostet 17.07.2026, Bildung Schweiz
Ab dem 1. Oktober 2026 erhalten Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung in der Schweiz neue offizielle Titelzusätze: «Professional Bachelor» und «Professional Master». Der Ratgeber zeigt, für welche Abschlüsse sie gelten, wie sie korrekt geführt werden und worin der Unterschied zum FH-Bachelor oder Hochschulmaster liegt.
«Professional Bachelor» und «Professional Master» sind offizielle Titelzusätze der höheren Berufsbildung in der Schweiz – keine akademischen Hochschultitel. Sie ersetzen weder einen Bachelor noch einen Master einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule. Die Titelzusätze dienen ausschliesslich der Einordnung eidgenössisch anerkannter Berufsabschlüsse auf der Tertiärstufe – und geben der höheren Berufsbildung damit eine stärkere und verständlichere Position, national wie international. Sie machen sichtbar, was in der Praxis bereits Realität ist: Berufsbildung auf Tertiärstufe, die sich durch hohe Qualität und Relevanz für den Arbeitsmarkt auszeichnet.
Der Titelzusatz «Professional Bachelor» kann für eidgenössisch anerkannte Abschlüsse der höheren Berufsbildung verwendet werden, und zwar für Diplome der Höheren Fachschulen (HF) sowie für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) mit eidgenössischem Fachausweis.
Der Titelzusatz «Professional Master» ist ausschliesslich Absolventinnen und Absolventen einer eidgenössischen höheren Fachprüfung (HFP) mit eidgenössischem Diplom vorbehalten.
Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Abschluss eidgenössisch anerkannt ist und zur höheren Berufsbildung der Schweiz gehört.
Mit den Titelzusätzen «Professional Bachelor» und «Professional Master» will die Schweiz die höhere Berufsbildung national und international verständlicher machen sowie ihre Sichtbarkeit auf der Tertiärstufe stärken.
Ziel ist es, die hohe Qualität und den praxisorientierten Charakter der eidgenössischen Berufsabschlüsse besser sichtbar zu machen – insbesondere im internationalen Vergleich mit akademischen Hochschulabschlüssen. Gleichzeitig sollen die neuen Titelzusätze die Attraktivität der höheren Berufsbildung erhöhen und einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten.
Die Referendumsfrist zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) lief am 17. April 2026 unbenutzt ab. Der Bundesrat beschloss am 24. Juni 2026, dass die Gesetzesänderung am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.
Ab diesem Datum dürfen Absolventinnen und Absolventen eidgenössisch anerkannter Abschlüsse der höheren Berufsbildung die Titelzusätze «Professional Bachelor» beziehungsweise «Professional Master» führen.
Dies gilt auch für bereits erworbene HF-Diplome, eidgenössische Fachausweise und eidgenössische Diplome. Eine neue Prüfung, ein neuer Abschluss oder ein neues Diplom sind dafür nicht erforderlich.
Wie die Titel korrekt geschrieben und im Lebenslauf eingetragen werden, und wie sich «Professional Bachelor» konkret vom FH-Bachelor unterscheidet, zeigt der Ratgeber im Detail.
Quellen: Bundesrat: Beschluss über das Inkrafttreten der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) vom 24. Juni 2026
Mit den Titelzusätzen «Professional Bachelor» und «Professional Master» erhält die höhere Berufsbildung in der Schweiz eine stärkere und international verständlichere Position. Die Zusätze machen sichtbar, was in der Praxis längst etabliert ist: eine Berufsbildung auf Tertiärstufe mit hoher Qualität, ausgeprägter Praxisorientierung und direkter Arbeitsmarktrelevanz. Die höhere Berufsbildung ist ein eigenständiger Bildungsweg neben den akademischen Hochschulen und umfasst Abschlüsse, die auf vergleichbaren Qualifikationsniveaus eingeordnet werden können, jedoch ein anderes Profil und eine andere Ausrichtung aufweisen.
Die Titelzusätze stärken die internationale Vergleichbarkeit der Schweizer höheren Berufsbildung (Tertiärstufe B). Sie treten am 1. Oktober 2026 in Kraft und werden dem gesetzlich geschützten Schweizer Titel, durch ein Komma getrennt, nachgestellt.
Der Titelzusatz Professional Bachelor ist für Abschlüsse vorgesehen, die im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf dem Niveau 6 (äquivalent zum akademischen Bachelor) angesiedelt sind. Er gilt für:
Offizielle Titel-Beispiele ab 1. Oktober 2026 mit dem Zusatz Professional Bachelor:
Der Titelzusatz Professional Master ist für die höchste Stufe der höheren Berufsbildung reserviert (NQR-Niveau 7). Er gilt ausschliesslich für:
Beispiele für Abschlüsse mit dem Zusatz Professional Master ab 1. Oktober 2026:
Wichtige Voraussetzung für die Schweizer Praxis: Der Titelzusatz darf nie isoliert verwendet werden, sondern gilt nur in Kombination mit einem eidgenössisch anerkannten Abschluss der höheren Berufsbildung. Die Regelung gilt zudem rückwirkend für alle bisherigen Absolventen.
Die Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master treten per 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat dieses Datum am 24. Juni 2026 definitiv beschlossen; die Referendumsfrist zur zugrunde liegenden Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) war bereits am 17. April 2026 unbenutzt abgelaufen.
Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen alle Personen mit einem entsprechenden eidgenössischen Abschluss der höheren Berufsbildung den Titelzusatz führen – unabhängig davon, wann sie den Abschluss erworben haben. Eine erneute Prüfung oder ein neues Diplom sind dafür nicht nötig.
Wichtig für bereits Abschliessende: Das SBFI stellt für Abschlüsse vor dem 1. Oktober 2026 keine neuen eidg. Fachausweise oder Diplome aus, und auch die Höheren Fachschulen stellen keine neuen HF-Diplome aus. Wer den Titelzusatz offiziell auf einem Dokument nachweisen möchte, kann ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI gegen eine Gebühr einen Diplomzusatz beantragen. Wer den Abschluss erst nach dem 1. Oktober 2026 macht, erhält den Titelzusatz automatisch und ohne Zusatzkosten direkt auf der Abschlussurkunde.
Die Titelführung von Professional Bachelor und Professional Master ist gesetzlich geregelt. Der Titelzusatz wird zwingend nach dem geschützten Titel in der jeweiligen Amtssprache aufgeführt und durch ein Komma von diesem getrennt. Eine missbräuchliche oder unlautere Verwendung der Titelzusätze kann sanktioniert werden.
Bei HF-Diplomen (Höhere Fachschule) darf der Titelzusatz eine fachliche Vertiefung mit «in …» enthalten, sobald die entsprechenden Rahmenlehrpläne angepasst sind. Diese Schreibweise verbessert die internationale Verständlichkeit und hebt den studiengangsbezogenen Charakter der HF-Ausbildung hervor.
Beispiel HF (korrekte Schreibweise):
Der Zusatz «in Computer Science» ist zulässig und stellt keinen akademischen Bachelorabschluss dar.
Bei eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) und höheren Fachprüfungen (HFP) wird kein fachlicher Zusatz («in …») verwendet. Diese Abschlüsse sind funktions- und rollenbezogen, nicht studiengangsbezogen.
Beispiele:
Nicht zulässige Schreibweisen
Wer einen Professional Bachelor oder Professional Master anstrebt, findet auf bildung-schweiz.ch eine umfassende Übersicht der anerkannten Ausbildungen auf Tertiärstufe. Von technischen Berufsfeldern über Wirtschaft bis zu Gesundheit und Soziales – die Angebote der Höheren Fachschulen (HF) und der eidgenössischen höheren Fachprüfungen (HFP) decken ein breites Spektrum ab.
Alle HF- und HFP-Bildungsangebote auf bildung-schweiz.ch entdecken
Der eidgenössische Abschluss der höheren Berufsbildung steht im Lebenslauf immer im Vordergrund. Der Titelzusatz Professional Bachelor oder Professional Master dient der Einordnung des Qualifikationsniveaus, insbesondere im internationalen Kontext.
Ausbildung
Englische Version für internationale Bewerbungen
Beide Abschlüsse sind auf der Tertiärstufe angesiedelt – doch sie unterscheiden sich grundlegend in Weg, Zulassung und Profil:
| Professional Bachelor | Bachelor FH | |
|---|---|---|
| Bildungsweg | Höhere Berufsbildung (HF, BP) | Fachhochschule |
| Zugang | Eidg. Berufsabschluss + Berufspraxis | Berufsmaturität oder Passerelle |
| Ausrichtung | Stark praxisorientiert, berufsbegleitend | Akademisch-angewandt |
| Abschluss | Eidg. Diplom HF / Fachausweis + Titelzusatz | Bachelor of Science / Arts FH |
| Gleichwertig? | Gleichwertig auf Tertiärstufe B | Tertiärstufe A |
Wichtig: Der Professional Bachelor berechtigt nicht automatisch zur Zulassung an einer Fachhochschule oder Universität. Die Zulassung erfolgt weiterhin individuell («sur dossier») und liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule.
Ein Ratgeber von Bildung-Schweiz.ch, dem unabhängigen Schweizer Bildungsportal für Aus- und Weiterbildung. Die Erstveröffentlichung erfolgte am 23.01.2026 durch Ivan Storchi. Diese Fassung wurde am 30.07.2026 redaktionell mit aktuellen Zahlen aus der Schweiz überarbeitet und ergänzt.